Für Schiffe im Verkehr von, nach oder innerhalb der Europäischen Union gilt inzwischen eine wesentliche Compliance-Änderung: Seit 2026 erfasst das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) Methan (CH₄) und Lachgas (N₂O) zusätzlich zu Kohlendioxid (CO₂), soweit der Seeverkehr in den Anwendungsbereich fällt.

Nach aktueller Guidance der Europäischen Kommission ist das System routenbasiert und flaggenneutral. Es erfasst 100 % der Emissionen auf Reisen zwischen EU-Häfen sowie in EU-Häfen und 50 % der Emissionen auf Reisen zwischen einem EU-Hafen und einem Nicht-EU-Hafen. Es gilt vorbehaltlich des detaillierten Rechtsrahmens und der Ausnahmen für Fracht- und Passagierschiffe ab 5.000 BRZ.

Die Änderung ist bedeutsam, weil CH₄ und N₂O das gemeldete Treibhausgasprofil bestimmter Antriebs- und Kraftstofflösungen wesentlich beeinflussen können. Dies betrifft besonders LNG und andere alternative Kraftstoffe. Die Kommission bestätigt auch die stufenweise Abgabepflicht: 2026 müssen Zertifikate für 70 % der gemeldeten Emissionen von 2025 abgegeben werden; für Emissionen des Jahres 2026 steigt der Satz 2027 auf 100 %.

Diese verifizierten Tatsachen entscheiden nicht über die Exponierung eines einzelnen Schiffes. Sie hängt von Reisen, Verantwortungszuordnung, verifizierten Daten, Ausnahmen und Verträgen ab.

**Warum das wichtig ist:** Nach TWS-Analyse steigt mit CH₄ und N₂O die Bedeutung prüfbarer Verbrauchsdaten, Maschinen- und Bunkerbelege, sauberer Reiseabgrenzung und klarer Klauseln zu Emissionskosten. Dies ist keine neue globale IMO-Regel.

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